
Nutztierpraxis
Rinder
Tierseuchenbekämpfung
Die Tierseuchenbekämpfung umfasst vor allem die Bekämpfung von IBR und BVD. Die Erteilung einer HIT-Vollmacht ermöglicht uns, Listen von untersuchungspflichtigen Tieren zu erstellen.
IBR / BHV-1
Die Bekämpfung des BHV-1-Virus ist gesetzlich geregelt.
Jeder Betrieb ist verpflichtet, seinen Tierbestand regelmäßig
untersuchen zu lassen. Freie Betriebe müssen alle Tiere über 24 Monate
untersuchen lassen, dies kann bei nicht geimpften Tieren über
halbjährliche Milchproben erfolgen, ansonsten jährlich über Blutproben.
Sollte ihr Betrieb noch nicht frei sein, so helfen wir Ihnen bei der
Sanierung des Bestandes und erinnern sie an die regelmäßig anfallenden
Untersuchungen und / oder Impfungen.
BVD-MD
Auch die Bekämpfung von BVD ist gesetzlich geregelt.
In den meisten Betrieben erfolgt die Untersuchung bei den Kälbern über die Ohrstanzproben.
Leukose/ Brucellose
Bei Milchkuhhaltern erfolgt die Untersuchung automatisch im Rahmen der Tankmilchuntersuchungen. Mutterkuh- und Fleischrindhalter sind verpflichtet alle 3 Jahre die Tiere über 24 Monate untersuchen zu lassen. Dies erfolgt im Rahmen der Blutuntersuchungen auf BHV-1.
BRSV = Kälbergrippe
Wir bieten Ihnen regelmäßige Impfungen an, wobei wir Sie an die anfallenden Nachimpfungen erinnern.
Faktorenerkrankung / Botulismus
Das Auftreten der sogenannten Faktorenerkrankung, bei der Botulismus
als einer dieser Faktoren vermutet wird, hat in den letzten Jahren vor
allem in Schleswig-Holstein stark zugenommen. Wir haben uns intensiv mit
diesem Thema befasst und können Sie hinsichtlich der Diagnostik sowie
der Bekämpfung mit zugelassen Impfstoffen und den Ausnahmegenehmigungen
für den südafrikanischen Impfstoff beraten.
In Schleswig-Holstein haben Tierärzte und Landwirtschaftskammer jetzt
eine „Checkliste Rindergesundheit" herausgegeben. Diese soll auch zur
Aufklärung und Problemlösung zum Thema „Chronischer Botulismus" führen.
Hier können Sie sich diese Checkliste herunterladen.